DSGVO Abmahnungen

DSGVO-Abmahnungen

DSGVO Abmahnungen – mal nicht ganz ernst!

DSGVO Abmahnungen liegen deutlich im Trend. Denn offensichtlich sehen einige studierte Winkeladvokaten einen Ausweg aus ihrer hoffnungslos scheinenden Erfolglosigkeit. Sicher muss Datenschutz sein. Allerdings geben die meisten von uns Daten ohnehin in breiter Masse heraus. Da sind Clubkarten, Kreditkarten und was auch immer in Hülle und Fülle unterwegs. Die dazugehörigen Erklärungen zeichnen wir ohne zu lesen ab. Und im Netz? Ja, Suchmaschinen und Co. sammeln Daten über Nutzer und deren Verhalten. Daraufhin bilden sich Cluster, die gezielte Ansprachen erlauben. Einerseits ein ausgezeichnetes Instrument für Marketing Manager. Denn so minimieren sich Streuverluste. Andererseits Belästigung der Konsumenten? Eher nicht oder nur bedingt. Der Bier trinkende Biker möchte sicherlich keine Werbung für Slipeinlagen. Jedenfalls die Masse der Biker* – kein in. 

Insbesondere die Schriftarten von den bösen Machern aus Kalifornien geraten ins Visier der oben aufgeführten Rechtsverdreher. Diese lassen sich einfach analysieren. Folgend flattern die DSGVO Abmahnungen im besten Serienbrief Stil ins Haus. Dabei stehen dubiose Schattenpersonen stellvertretend als Geschädigte. Wie im Beispiel eines umtriebigen Anwaltes aus dem Ruhrgebiet. Dessen Mandant mit asiatischem Namen sucht offensichtlich bundesweit nach Wohnungen. Dabei erwischt es den fernöstlichen, verzweifelten Suchenden gleich tausendfach von Garmisch bis nach Flensburg. Immer wieder erhascht Big Brother seine digitalen Fußabdrücke. Wie gemein. Wenn ich es richtig verstanden habe, sucht Kung Fu oder so auch tausende Autos. Offensichtlich eine sehr große Familie. Da hat der Anwalt aber Glück, einen solch tüchtigen Mandanten vertreten zu dürfen. Schließlich ruft er pro Abmahnung 200 Euro auf.

Jetzt aber doch einmal ernst. Gesetzestexte und Consent-Erklärungen sind schon schwierig genug. Dabei nimmt man sich am besten Hilfe zur Hand. Dennoch kommt es stetig zu Änderungen und Ergänzungen. Auch bei seriösen Kanzleien tauchen Defizite in der Datenschutzerklärung oder dem Cookie Banner auf. Daher ein Appell an unsere Rechtssprechung. Anmerkung bzw. Anmahnen JA – Abmahnen und gleich kassieren NEIN. So entzieht man den schwarzen Schafen die Grundlage ihres Betruges. Wenn Ihr Eure Seite einmal checken möchtet nutzt einen Scanner – wie den von eRecht 24. Hier seht Ihr zumindest, ob etwas ganz im Argen ist. Zudem können auch die Handelskammern und Berufsverbände aufklären, damit ihre Schäfchen nicht höchst “kriminell” agieren. Indes sollte man den wirklich kriminellen Anwälten drastische Strafen oder ein Berufsverbot auferlegen.